Legal notice

Whistleblowing

Die Nexi-Gruppe fördert eine Unternehmenskultur, die auf ethischem Verhalten und guter Unternehmensführung basiert und dadurch ein Geschäftsumfeld schafft, das die Meldung von inakzeptablem Verhalten fördert.

Nexi hat eine konzernweite Whistleblowing-Politik eingeführt, um ein Umfeld zu fördern, das eine offene Kommunikation und den Schutz von Hinweisgebern (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Konzerns) im Zusammenhang mit Meldungen über rechtswidriges Verhalten begünstigt. Insbesondere können Verstöße und/oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den in der Whistleblowing-Politik und den externen Vorschriften geregelten Themen gemeldet werden, wie z. B:

  • Straftaten in folgenden Bereichen: Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte; Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten; Sicherheit von Netzen und Informationssystemen; Umweltschutz; öffentliches Auftragswesen;
  • Betrug gegenüber dem Staat oder der EU;
  • Wettbewerb und Verstöße gegen die Körperschaftssteuer;
  • einschlägige Verstöße gemäß dem Ethikkodex der Gruppe und - für den italienischen Bereich - gemäß der Gesetzesverordnung 231/2001;
  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht (z. B. Belästigung, Mobbing usw.).

Es sei darauf hingewiesen, dass Informationen über meldepflichtige oder meldepflichtige Verstöße keine Informationen umfassen, die eindeutig unbegründet sind, Informationen, die bereits in vollem Umfang öffentlich bekannt sind, sowie Informationen, die nur auf der Grundlage von Gerüchten oder unzuverlässigen Gerüchten erworben wurden, und Beschwerden im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen.

 

Wer kann melden

Sie können eine Whistleblowing-Meldung abgeben:

  • alle unbefristet oder befristet, in Voll- oder Teilzeit beschäftigten Mitarbeiter und sonstiges Personal, das für oder im Namen der Nexi-Gruppe arbeitet;
  • ehemalige Mitarbeiter, wenn die Informationen über Verstöße im Laufe der Beziehung selbst erworben wurden;
  • Personen, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, in Fällen, in denen Informationen über einen Verstoß während des Auswahlverfahrens oder anderer Phasen der vorvertraglichen und vertraglichen Verhandlungen erlangt wurden;
  • Aktionäre und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan angehören;
  • Freiwillige und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten;
  • Lieferanten, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer sowie alle Personen, die unter der Aufsicht und Leitung dieser Personen arbeiten.

 

Modalitäten der Berichterstattung

Interner Kanal

Das Unternehmen hat einen unabhängigen und autonomen internen Meldeweg eingerichtet, der die Vertraulichkeit und Nichtweitergabe von Meldungen gewährleistet. Das Unternehmen ist bestrebt, auf alle Meldungen, von denen es Kenntnis erhält, unverzüglich, transparent und vertraulich zu reagieren. Die Gruppe ist bestrebt, auf alle Meldungen, von denen sie Kenntnis erhält, unverzüglich, transparent und vertraulich zu reagieren.

Bitte übermitteln Sie Ihre Meldung, entweder namentlich oder anonym, über die elektronische Whistleblowing-Plattform.

Externer Kanal

Eine externe Ausschreibung kann nur dann direkt über die von den örtlich zuständigen Behörden aktivierten Kanäle erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die interne Berichterstattung hat bereits stattgefunden und wurde nicht weiterverfolgt;
  • Grund zu der Annahme besteht, dass eine interne Meldung nicht wirksam weiterverfolgt wird oder dass die Meldung das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen mit sich bringt;
  • es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass der Verstoß eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen kann.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Whistleblowing-Politik der Nexi-Gruppe.

Whistleblowing-Richtlinien der italienischen Unternehmen der Nexi-Gruppe: