Governance system

Governance-System: Struktur und Prinzipien

 


Die Nexi-Gruppe wendet ein „traditionelles“ Verwaltungs- und Kontrollsystem an, das in den Artikeln 2380-bis und folgenden des ital. Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt ist und den Bestimmungen der Gesetzgebung über börsennotierte Emittenten und insbesondere den Empfehlungen des Selbstregulierungskodex entspricht, an den sich Nexi hält.

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Das Governance-Modell ist wie folgt gegliedert:

 

Gesellschafterversammlung.
Sie ist zuständig für die ordentliche und außerordentliche Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihr durch das Gesetz und die Satzung vorbehalten sind.

 

Verwaltungsrat.
Er ist mit den weitesten Befugnissen für die ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Gesellschaft ausgestattet, mit der Befugnis, alle zur Erreichung der Gesellschaftsziele geeigneten Handlungen vorzunehmen, mit Ausnahme der Handlungen, die der Versammlung durch das Gesetz oder die Satzung vorbehalten sind.

 

Aufsichtsrat.

Er hat die Aufgabe, die Einhaltung des Gesetzes und der Satzung, die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, die Angemessenheit der Organisationsstruktur, das System der internen Kontrolle und des Risikomanagements, der internen Revision und das Verwaltungssystem der Rechnungslegung, die Modalitäten der Umsetzung der Corporate Governance-Regeln, die in den Verhaltenskodizes festgelegt sind, zu deren Einhaltung die Gesellschaft erklärt, die Angemessenheit der den Tochtergesellschaften erteilten Bestimmungen, das Rechnungslegungsverfahren, die Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu überwachen.

Der Aufsichtsrat übt die Funktionen des Aufsichtsorgans 231/2001 aus und identifiziert sich auch als Ausschuss für interne Kontrolle und Rechnungsprüfung gemäß Artikel 19 des ital. Gesetzesdekrets Nr. 39/2010. Das Unternehmen hat ein Organisationsmodell im Sinne des ital. Gesetzesdekrets 231/2001 und eine Whistleblowing-Richtlinie eingeführt.

Die Abschlussprüfung wird einer externen Gesellschaft im Sinne des ital. Gesetzesdekrets 39/2010 und des Artikels 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 anvertraut, die von der Versammlung auf begründete Empfehlung des Aufsichtsrats ernannt wird. Die derzeit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist PricewaterhouseCoopers S.p.A. (mit Sitz in Mailand, Via Monte Rosa 91, eingetragen im Register der Abschlussprüfer unter der Nummer 119644).

Der Verwaltungsrat hat einen strategischen Ausschuss mit beratenden Funktionen eingesetzt und in Übereinstimmung mit den im Selbstregulierungskodex enthaltenen Empfehlungen zur Corporate Governance auch den Vergütungs- und Ernennungsausschuss, den Kontroll-, Risiko- und Nachhaltigkeitsausschuss und den Ausschuss für Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen eingesetzt, die mit eigenen Vorschriften ausgestattet sind.

Corporate Governance

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Vorgeschriebene Informationen

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